Seit Montag, 23. August, gelten neue Corona-Regelungen:
Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35 erhalten nur "vollständig Geimpfte oder von Covid-19 genesene Personen sowie solche, die einen aktuellen Test-Nachweis vorlegen können, Zugang".
- zur Innengastronomie
- zu Veranstaltungen in geschlossenenen Räumen (öffentlich und privat)
- zu körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- zu Sport in geschlossenen Räumen
So ist es nachzulesen auf der Seite der Stadt Schwabach